Gebühren

EURO CONSULT berechnet die erbrachten Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der ab 1. Januar gültigen Fassung gemäß §6. Die Abrechnung umfasst die Beraterhonorare im Umfang der vertraglichen Vereinbarung.

EURO CONSULT erhebt für die Vertretung der Unternehmen im Sinne der Erstakquisition eine Gebühr von ¬ 300.00. Weitere Leistungen sind Gegenstand einer vertraglichen Festlegung.

EURO CONSULT erhebt für die Aufnahme in den Wirtschaftspool eine Jahresgebühr von ¬ 500.00. Spezifische Aktivitäten sind Gegenstand einer vertraglichen Festlegung.

EURO CONSULT steht im Rahmen von bilateralen Verträgen zwischen den Unternehmen, die vermittelt werden, ein Provisionsentgelt zu. Die Höhe richtet sich nach dem Leitungsumfang und ist vertragliche Verhandlungssache.

EURO CONSULT erstellt für gemeinsame Aktivitäten im Sinne des Wirtschaftspools ein verbindliches Vertragsangebot.